Videofilmer Senftenberg e.V.

31. Deutscher Minutenwettbewerb 2024 des Bundesverbandes Deutscher Film-Autoren e.V. (BDFA)

Wettbewerbsregeln

Zum Wettbewerb werden nur nichtkommerzielle Videos zugelassen, die bis 60 Sekunden lang sein dürfen, einschließlich Titel. Die Filme sind mit einem 5 Sekunden langen Vor- und Abspann (schwarz, ohne Symbolik, Ton oder Text) zu versehen und gehören nicht zu den 60 Sekunden Wettbewerbslänge.

Der Filmautor ist bei seiner Themenwahl frei. Ausgenommen sind gewaltverherrlichende und menschenverachtende Themen sowie politische Statements. Für die eventuelle Verletzung von Urheberrechten der eingereichten Filme trägt der Filmautor die alleinige Verantwortung.

Der Wettbewerb verläuft wieder in der bekannten Form der Vorjahre als Präsenzveranstaltung. Das Publikum entscheidet im K.o.-Verfahren, wer der Minutenmeister des Wettbewerbes wird, Es gibt eine Gold, eine Silber- und zwei Bronze-Medaillen. Der Ausrichter vergibt außerdem einen Kunstpreis für den künstlerisch interessantesten Film.

Die besten 8 Filme werden Teil der Deutschen Filmfestspiele (DAFF).
Wird es ein Präsenzfestival, entscheiden die Zuschauer dort mit Handzeichen, welche Filme zum World Minute Movie Cup des nichtkommerziellen Weltverbandes UNICA delegiert werden. Werden die Minutenfilme über eine online-Plattform gezeigt, punkten die Zuschauer über ihre Computer.

Der Zeitplan sieht folgende Schritte vor:

11. März 2024 – Meldeschluss
20. April 2024 – 31. Deutscher Minutenwettbewerb in der neuen Bühne Senftenberg
15. Mai 2024 – Übergabe der Filme an den Ausrichter der DAFF

Der elektronische Filmmeldebogen ist im Mitgliederbereich auf der BDFA-Webseite zu finden.

Nichtmitglieder des BDFA können auch am Wettbewerb teilnehmen. Sollte der Film zur DAFF delegiert werden, wird vom BDFA eine Meldegebühr erhoben.

Nähere Informationen dazu unter: https://www.bdfa.de/festivals/

Der Filmtransport erfolgt ausschließlich über einen Upload auf die BDFA-Filmspeicher-Plattform. Vorzugsweise sollten Filme im Format MPEG4 (H.264) hochgeladen werden.

Dem Ausrichter wird gestattet, ausgewählte Filme für die Öffentlichkeitsarbeit in Auswertung des Wettbewerbes zu zeigen und für die Vereinsarbeit zu verwenden.

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